Kauf · Leasing · Miete · Charging-as-a-Service

Das Beschaffungsmodell bestimmt Kosten, Kontrolle und Verantwortung.

Nicht nur die Technik entscheidet. Eigentum, Betreiberrolle, Kapitalbindung, Vertragslaufzeit und Erlösmöglichkeiten prägen die Wirtschaftlichkeit über Jahre.

Beschaffungsmodell einordnen

Kauf

Vorteile: Eigentum, hohe Gestaltungsfreiheit, keine dauerhafte Mietrate und mögliche Nutzung betrieblicher Erlösmöglichkeiten.

Nachteile: hoher Kapitalbedarf sowie Verantwortung für Betrieb, Wartung, Abrechnung, Meldepflichten und technische Risiken.

Leasing

Vorteile: geringere Anfangsinvestition, planbare Raten und je nach Vertrag kombinierbare Serviceleistungen.

Nachteile: Laufzeitbindung, Rückgabebedingungen, mögliche Mehrkosten und eingeschränkte Änderungsfreiheit.

Miete

Vorteile: begrenzte Kapitalbindung, kalkulierbare laufende Kosten und je nach Vertrag höhere Flexibilität.

Nachteile: dauerhaft laufende Kosten, Mindestlaufzeiten, Rückbaufragen und häufig kein eigener Vermögenswert.

Charging-as-a-Service

Vorteile: Leistungen können Planung, Finanzierung, Betrieb, Wartung und Abrechnung bündeln.

Nachteile: langfristige Abhängigkeit, Preisänderungs- oder Mindestabnahmeregeln und geringere Kontrolle über Technik und Betrieb.

THG-Quote bei öffentlichen Ladepunkten

Die Betreiberrolle kann wirtschaftlich relevant sein.

Beim Kauf kann das Unternehmen selbst Betreiber der Ladepunkte sein. Werden die Ladepunkte öffentlich zugänglich betrieben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können die tatsächlich und messrechtskonform erfassten Strommengen für die THG-Quote gemeldet beziehungsweise über einen bestimmten Dritten vermarktet werden. Das ist kein automatischer Erlösanspruch und die Anrechnung ist freiwillig.

Dem möglichen Zusatzerlös stehen Registrierung, Messung, Nachweisführung, fristgerechte Meldung und weitere Betreiberaufgaben gegenüber. Bei Leasing, Miete oder Charging-as-a-Service muss vertraglich eindeutig geregelt werden, wer Betreiber ist und wem mögliche THG-Erlöse wirtschaftlich zustehen.

Entscheidend ist nicht nur, wer die Hardware bezahlt, sondern wer Betreiberpflichten, Risiken und Erlösmöglichkeiten übernimmt.